25.07.2006: Weiter oben
hatte ich beschrieben, dass mein Reisepass nicht mehr für
ein ganzes Jahr gültig ist und ich mir deshalb schon
einen neuen besorgt habe. Weil ich jetzt eine Jahres-Aufenthaltsgenehmigung
beantragen wollte, musste ich zunächst das Einreisevisum
aus dem alten Pass in den neuen übertragen lassen. Das
notwendige Formular dafür habe ich mir heruntergeladen
und am Computer ausgefüllt. Mit der ausgedruckten Version
bin ich dann zur Immigration und bekam meine Übertragung
ohne besondere Wartezeit sofort und gebührenfrei erledigt.
Im neuen Pass ist jedoch kein vollständiger Neueintrag
mit dem Re-Entry-Non-Immigrant-Visum. Man sagte mir deshalb,
dass ich bei einer Aus- und Wiedereinreise zusätzlich
den alten Pass vorzeigen müsste. Kein Problem!
26.07.2006: Jetzt geht
es an dieJahres-Aufenthaltserlaubnis. Zur Beantragung sind
folgende Dokumente notwendig:
- Ausgefülltes Formular T.M.
7
- Zwei aktuelle Passfotos 4x6 cm (nicht älter als 6
Monate)
- Reisepass mit Non-Immigrant-Visum und Kopie davon (Foto
und Visaseite)
- Einkommens- oder Vermögensnachweis
entweder a) Bescheinigung der
Botschaft über eine Rente oder Pension im Heimatland
in Höhe von mindestens 65.000 Baht pro Monat, dazu
einen Beleg über bereits erfolgten Geldtransfer vom
Heimatland nach Thailand
oder b) Nachweis eines regelmäßigen
Einkommens aus dem Ausland von mindestens 65.000 Baht pro
Monat und ein Bankguthaben von mindestens 65.000 Baht bei
einer thailändischen Bank
oder c) eine aktuelle Bescheinigung
von der thailändischen Bank über ein Guthaben
von mindestens 800.000 Baht zusammen mit einer Kopie des
Bankbuches
- Gesundheitszeugnis, aus dem hervorgeht, dass keine der
folgenden Krankheiten bestehen:
Lepra, Tuberkulose, Elephantitis, Filariasis, Drogensucht,
Alkoholismus, Syphilis
Gebühren: 1.900 Baht
Bei der Einholung der Nachweise 4c und 5 sollte man der ausgebenden
Stelle mitteilen, dass damit eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis
beantragt werden soll. Die wissen dann schon, was genau bescheinigt
werden muss. Für die Bankbescheinigung und für das
Gesundheitszeugnis musste ich jeweils 100 Baht bezahlen. Dafür
habe ich diesmal den Doktor zu sehen bekommen. Anstelle umständlicher
Untersuchungen hat er mich einfach nach den genannten Krankheiten
befragt.
Den Vorgaben entsprechend sollen alle Dokumente in zweifacher
Ausfertigung vorliegen. Tatsächlich hat man mir die Kopien,
die ich vorbereitet hatte, allerdings zurückgegeben.
Als Grund für den Antrag auf eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis
habe ich einmal mehr "Erlernen der Thai-Sprache"
angegeben. Das scheint immer gut anzukommen.
Mit den geforderten Dokumenten ausgerüstet war ich vormittags
bei der Immigration in Pattaya. Am Nachmittag konnte ich bereits
meinen Reisepass mit dem entsprechenden Stempel abholen. Das
thailändische Immigrationsrecht hat besondere Vorkehrungen
für den Fall, dass eine beantragtes Jahres-Aufenthaltserlaubnis
noch nicht erteilt ist, wenn die bisherige Aufenthaltserlaubnis
abzulaufen droht. Daraus hatte ich gefolgert, dass der Vorgang
ain paar Tage dauern kann. Zumindest in Pattaya war das also
nicht der Fall. Vielleicht kommt das bei der Verlängerung
auf mich zu.
Beim Abholen meines Reisepasses bekam ich die Formulare T.M.
47 und T.M.
8 in die Hand gedrückt mit dem Hinweis, dass Ersteres
alle 90 Tage neu ausgefüllt und vorgelegt werden muss
und das Zweite für den Fall, dass eine Aus- und Wiedereinreise
während der Gültigkeit der Jahres-Aufenthaltserlaubnis
stattfinden soll.
Um die 90-Tage-Frist nicht zu versäumen hat man mir
einen Hinweiszettel dafür in den Pass geheftet. Es geht
nämlich um genau 90 Tage, nicht etwa um 3 Monate. Bei
Nichtbeachtung der Frist drohen empfindliche Geldbußen.
Wohlgemerkt: Das ist zwar eine Aufenthaltserlaubnis für
ein ganzes Jahr, trotzdem muss man alle 90 Tage auf der Immigration
vorstellig werden und seinen Aufenthaltsort bestätigen.
Ein Verlassen des Landes ist jedoch nicht notwendig wie bei
einem 3-Monats-Visum, welches einfach abläuft und nicht
im Land verlängert werden kann.
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Links das in den neuen Pass übertragene
Non-Immigrant-Visum, rechts die Jahres-Aufenthaltserlaubnis
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In den Pass eingeheftete Merkzettel
gegen die Vergesslichkeit
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24.10.2006: Gestern war mein erster
90-Tage-Termin. Die Immigration war aber wegen des Feiertags
(Chulalongkorn-Day) geschlossen, so dass ich erst heute hingehen
konnte. Das Formular T.M.47 hatte ich mir aus dem Internet
heruntergeladen und mit Word ausgefüllt und ausgedruckt.
Gespeichert habe ich es auch, weil ich es in 90 Tagen wieder
benötige. Die Prozedur war äußerst kurz, ich
bekam den unteren Teil des Formulars quittiert und in den
Pass geheftet - das wars. Hat nicht einmal 5 Minuten gedauert
und nichts gekostet.
06.05.2007: Am 20. April war mein
drittes und letztes Show-Up. Problemlos wie beim ersten Mal.
Nun werde ich im Juli eine neue Jahres-Aufenthaltsgenehmigung
beantragen müssen.
10.07.2007: Letzter Tag meiner
bisherigen Jahres-Aufenthaltserlaubnis. Am Vortag habe ich
mir die Bankbestätigung geholt, wobei man mir sagte,
dass mein angelegtes Geld wahrscheinlich nicht akzeptiert
wird. Da das im Jahr zuvor jedoch problemlos funktioniert
hatte, machte ich mich auf zur Immigration und wurde eines
besseren belehrt. Da ich bei meinem Fonds nicht von einem
Tag zum anderen auf das Geld zugreifen kann, erfüllt
er die Anforderungen tatsächlich nicht. Nun war guter
Rat teuer. Der Immigrationsbeamte bot mir eine Verlängerung
der Aufenthaltsgenehmigung um ganze 7 Tage an. Das hätte
jedoch nicht gereicht, um das Geld auf mein Tagesgeld-Konto
umbuchen zu lassen. Er empfahl mir, ich sollte mir das Geld
leihen. Das entspricht ja nun ganz und garnicht den Vorschriften.
Genau dieser Praxis will man ja mit der Vorschrift begegnen,
dass das Geld bereits drei Monate vor der Beantragung auf
dem Konto sein muss. Ich verließ daraufhin die Immigration
vorerst ohne den angebotenen 7-Tage-Stempel und gab mich der
Hoffnung hin, dass die Bank mir einen Kredit geben würde,
der ja durch den Fonds gedeckt wäre. Ich vergaß
dabei, dass ich als Ausländer so gut wie keine Chance
auf einen Kredit habe. Auf der Fahrt zur Bank rief ich einen
Freund an und klagte ihm meine Situation. Als er mir von sich
aus anbot, mir das Geld zu leihen, griff ich zu. Wir gingen
zusammen zu seiner Bank und trugen das Geld in einer großen
Tüte zu meiner Bank. Dort bekam ich eine neue Bankbestätigung
und konnte am gleichen Tag zurück zur Immigration. Obwohl
sich aus meinem Bankbuch ergab, dass das Geld erst am gleichen
Tag einbezahlt worden war, hat man es diesmal akzeptiert,
wollte aber dennoch eine Kopie meines Fonds-Buches haben.
Das bewies ja letztendlich, dass das Geld eigentlich da war,
wenn auch auf dem falschen Konto. Nun gut, am nächsten
Morgen konnte ich meinen Reisepass mit dem gewünschten
Stempel abholen. Dann habe ich das Geld wieder abgehoben und
meinem Freund zurück gebracht.
Die angebotenen 7 Tage hätten zwar ausgereicht, in ein
Nachbarland zu fliegen und ein neues NI-Visum zu besorgen.
Eines hätte mich daran (neben den Kosten) allerdings
beträchtlich gestört: Für eine spätere
Beantragung einer Dauer-Aufenthaltserlaubnis ist es Voraussetzung,
dass man mindestens drei Mal in Folge mit einer Jahres-Aufenthaltserlaubnis
im Land war. Diese Folge wäre damit bereits unterbrochen
worden. Das wollte ich vermeiden.
Meinen Fonds werde ich noch ein halbes Jahr weiter laufen
lassen und dann zu einem Festgeldkonto wechseln. Dort kann
ich, unter Verlust der Zinsen zwar, jederzeit über das
Geld verfügen.
08.10.2007: Heute waren 90 Tage
seit der Verlängerung meiner Jahres-Aufenthaltserlaubnis
um, deshalb machte ich mich guten Gewissens auf zur vorgeschriebenen
Meldung bei der Immigration.
Leider hatte ich einmal mehr Probleme:
Wie oben beschrieben hatte ich am 10. Juli meine Verlängerung
um ein ahr bekommen. Im Pass eingeheftet war jedoch immer
noch der Abschnitt von der letzten 90-Tage-Meldung mit einem
nächsten Termin zum 18. Juli. Ich war der Meinung, dass
mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die 90-Tage-Frist
neu beginnt und der Termin zum 18. Juli damit hinfällig
sei. Dem war jedoch nicht so, wie man mich heute belehrte.
Ich hätte an diesem Tag meine Meldung machen müssen
- ohne wenn und aber. Mein Nichterscheinen wurde dementsprechend
als Overstay gewertet. Dafür hatte ich eine Buße
von 2000 Baht zu bezahlen. Hätte man mich in der Zeit
vom 18. Juli bis heute auf der Straße kontrolliert,
wären sogar 5000 Baht zu berappen gewesen. Dadurch, dass
ich heute aber freiwillig zur Immigration gegangen bin, kam
ich mit dem niedrigeren Satz über die Runden. Normalerweise
hätte ich den unschönen Schand-Stempel "OVERSTAY"
in den Pass bekommen. Die Beamtin hatte ihn schon in der Hand,
als ich ihren Chef anflehte, wenigstens darauf zu verzichten.
Er gab nach und wies die Kollegin an, ausnahmsweise einmal
auf den Stempel zu verzichten. So ist mir wenigstens dieses
Brandmal erspart geblieben, so dass ich wenigstens nach außen
hin sauber dastehe, wenn ich die nächste Verlängerung
beantrage. Na ja, der Vorgang kommt bestimmt in meine Akte,
aber so sticht mein Vergehen nicht jedem ins Auge, der meinen
Pass kontrolliert.
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