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"Auswanderung" 2006 nach Thailand

Meldung bei der Immigration

 
 

 

   
   

07.04.2006: Ich meinte zu wissen, dass ich mich, wenn ich nicht im Hotel sondern in der eigenen Wohnung wohne, innerhalb von drei Tagen bei der Immigration melden müsste. Die Immigration sagte mir, dass das vom Condo-Office gemacht wird und war nicht an meiner meldung interessiert. Das ist offenbar obligatorisch, wenn ein Vertrag für eine Mietwohnung gemacht wird. Ob das so hundertprozentig richtig ist weiß ich nicht, wird sich aber zeigen...

Bei der Gelegenheit: Die Formulare, die für einen Vorgang bei der Immigration benötigt werden, sind immer mit zwei oder mehr (Thai-) Buchstaben und einer Nummer benannt.
Auf der Website der Immigration sind die verschiedenen Vorgänge beschrieben und unter Downloads finden sich die erforderlichen Formulare zum Ausfüllen in Word.

Kugelschreiber sind übrigens Mangelware bei der Immigration. Besser ist es, einen mitzubringen.

 
     
   

25.07.2006: Weiter oben hatte ich beschrieben, dass mein Reisepass nicht mehr für ein ganzes Jahr gültig ist und ich mir deshalb schon einen neuen besorgt habe. Weil ich jetzt eine Jahres-Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte, musste ich zunächst das Einreisevisum aus dem alten Pass in den neuen übertragen lassen. Das notwendige Formular dafür habe ich mir heruntergeladen und am Computer ausgefüllt. Mit der ausgedruckten Version bin ich dann zur Immigration und bekam meine Übertragung ohne besondere Wartezeit sofort und gebührenfrei erledigt.
Im neuen Pass ist jedoch kein vollständiger Neueintrag mit dem Re-Entry-Non-Immigrant-Visum. Man sagte mir deshalb, dass ich bei einer Aus- und Wiedereinreise zusätzlich den alten Pass vorzeigen müsste. Kein Problem!

26.07.2006: Jetzt geht es an dieJahres-Aufenthaltserlaubnis. Zur Beantragung sind folgende Dokumente notwendig:

  1. Ausgefülltes Formular T.M. 7
  2. Zwei aktuelle Passfotos 4x6 cm (nicht älter als 6 Monate)
  3. Reisepass mit Non-Immigrant-Visum und Kopie davon (Foto und Visaseite)
  4. Einkommens- oder Vermögensnachweis
    entweder a) Bescheinigung der Botschaft über eine Rente oder Pension im Heimatland in Höhe von mindestens 65.000 Baht pro Monat, dazu einen Beleg über bereits erfolgten Geldtransfer vom Heimatland nach Thailand
    oder b) Nachweis eines regelmäßigen Einkommens aus dem Ausland von mindestens 65.000 Baht pro Monat und ein Bankguthaben von mindestens 65.000 Baht bei einer thailändischen Bank
    oder c) eine aktuelle Bescheinigung von der thailändischen Bank über ein Guthaben von mindestens 800.000 Baht zusammen mit einer Kopie des Bankbuches
  5. Gesundheitszeugnis, aus dem hervorgeht, dass keine der folgenden Krankheiten bestehen:
    Lepra, Tuberkulose, Elephantitis, Filariasis, Drogensucht, Alkoholismus, Syphilis

Gebühren: 1.900 Baht

Bei der Einholung der Nachweise 4c und 5 sollte man der ausgebenden Stelle mitteilen, dass damit eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis beantragt werden soll. Die wissen dann schon, was genau bescheinigt werden muss. Für die Bankbescheinigung und für das Gesundheitszeugnis musste ich jeweils 100 Baht bezahlen. Dafür habe ich diesmal den Doktor zu sehen bekommen. Anstelle umständlicher Untersuchungen hat er mich einfach nach den genannten Krankheiten befragt.

Den Vorgaben entsprechend sollen alle Dokumente in zweifacher Ausfertigung vorliegen. Tatsächlich hat man mir die Kopien, die ich vorbereitet hatte, allerdings zurückgegeben.

Als Grund für den Antrag auf eine Jahres-Aufenthaltserlaubnis habe ich einmal mehr "Erlernen der Thai-Sprache" angegeben. Das scheint immer gut anzukommen.

Mit den geforderten Dokumenten ausgerüstet war ich vormittags bei der Immigration in Pattaya. Am Nachmittag konnte ich bereits meinen Reisepass mit dem entsprechenden Stempel abholen. Das thailändische Immigrationsrecht hat besondere Vorkehrungen für den Fall, dass eine beantragtes Jahres-Aufenthaltserlaubnis noch nicht erteilt ist, wenn die bisherige Aufenthaltserlaubnis abzulaufen droht. Daraus hatte ich gefolgert, dass der Vorgang ain paar Tage dauern kann. Zumindest in Pattaya war das also nicht der Fall. Vielleicht kommt das bei der Verlängerung auf mich zu.

Beim Abholen meines Reisepasses bekam ich die Formulare T.M. 47 und T.M. 8 in die Hand gedrückt mit dem Hinweis, dass Ersteres alle 90 Tage neu ausgefüllt und vorgelegt werden muss und das Zweite für den Fall, dass eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit der Jahres-Aufenthaltserlaubnis stattfinden soll.

Um die 90-Tage-Frist nicht zu versäumen hat man mir einen Hinweiszettel dafür in den Pass geheftet. Es geht nämlich um genau 90 Tage, nicht etwa um 3 Monate. Bei Nichtbeachtung der Frist drohen empfindliche Geldbußen.

Wohlgemerkt: Das ist zwar eine Aufenthaltserlaubnis für ein ganzes Jahr, trotzdem muss man alle 90 Tage auf der Immigration vorstellig werden und seinen Aufenthaltsort bestätigen. Ein Verlassen des Landes ist jedoch nicht notwendig wie bei einem 3-Monats-Visum, welches einfach abläuft und nicht im Land verlängert werden kann.

Links das in den neuen Pass übertragene Non-Immigrant-Visum, rechts die Jahres-Aufenthaltserlaubnis
In den Pass eingeheftete Merkzettel gegen die Vergesslichkeit

24.10.2006: Gestern war mein erster 90-Tage-Termin. Die Immigration war aber wegen des Feiertags (Chulalongkorn-Day) geschlossen, so dass ich erst heute hingehen konnte. Das Formular T.M.47 hatte ich mir aus dem Internet heruntergeladen und mit Word ausgefüllt und ausgedruckt. Gespeichert habe ich es auch, weil ich es in 90 Tagen wieder benötige. Die Prozedur war äußerst kurz, ich bekam den unteren Teil des Formulars quittiert und in den Pass geheftet - das wars. Hat nicht einmal 5 Minuten gedauert und nichts gekostet.

06.05.2007: Am 20. April war mein drittes und letztes Show-Up. Problemlos wie beim ersten Mal. Nun werde ich im Juli eine neue Jahres-Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen.

10.07.2007: Letzter Tag meiner bisherigen Jahres-Aufenthaltserlaubnis. Am Vortag habe ich mir die Bankbestätigung geholt, wobei man mir sagte, dass mein angelegtes Geld wahrscheinlich nicht akzeptiert wird. Da das im Jahr zuvor jedoch problemlos funktioniert hatte, machte ich mich auf zur Immigration und wurde eines besseren belehrt. Da ich bei meinem Fonds nicht von einem Tag zum anderen auf das Geld zugreifen kann, erfüllt er die Anforderungen tatsächlich nicht. Nun war guter Rat teuer. Der Immigrationsbeamte bot mir eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um ganze 7 Tage an. Das hätte jedoch nicht gereicht, um das Geld auf mein Tagesgeld-Konto umbuchen zu lassen. Er empfahl mir, ich sollte mir das Geld leihen. Das entspricht ja nun ganz und garnicht den Vorschriften. Genau dieser Praxis will man ja mit der Vorschrift begegnen, dass das Geld bereits drei Monate vor der Beantragung auf dem Konto sein muss. Ich verließ daraufhin die Immigration vorerst ohne den angebotenen 7-Tage-Stempel und gab mich der Hoffnung hin, dass die Bank mir einen Kredit geben würde, der ja durch den Fonds gedeckt wäre. Ich vergaß dabei, dass ich als Ausländer so gut wie keine Chance auf einen Kredit habe. Auf der Fahrt zur Bank rief ich einen Freund an und klagte ihm meine Situation. Als er mir von sich aus anbot, mir das Geld zu leihen, griff ich zu. Wir gingen zusammen zu seiner Bank und trugen das Geld in einer großen Tüte zu meiner Bank. Dort bekam ich eine neue Bankbestätigung und konnte am gleichen Tag zurück zur Immigration. Obwohl sich aus meinem Bankbuch ergab, dass das Geld erst am gleichen Tag einbezahlt worden war, hat man es diesmal akzeptiert, wollte aber dennoch eine Kopie meines Fonds-Buches haben. Das bewies ja letztendlich, dass das Geld eigentlich da war, wenn auch auf dem falschen Konto. Nun gut, am nächsten Morgen konnte ich meinen Reisepass mit dem gewünschten Stempel abholen. Dann habe ich das Geld wieder abgehoben und meinem Freund zurück gebracht.

Die angebotenen 7 Tage hätten zwar ausgereicht, in ein Nachbarland zu fliegen und ein neues NI-Visum zu besorgen. Eines hätte mich daran (neben den Kosten) allerdings beträchtlich gestört: Für eine spätere Beantragung einer Dauer-Aufenthaltserlaubnis ist es Voraussetzung, dass man mindestens drei Mal in Folge mit einer Jahres-Aufenthaltserlaubnis im Land war. Diese Folge wäre damit bereits unterbrochen worden. Das wollte ich vermeiden.

Meinen Fonds werde ich noch ein halbes Jahr weiter laufen lassen und dann zu einem Festgeldkonto wechseln. Dort kann ich, unter Verlust der Zinsen zwar, jederzeit über das Geld verfügen.

08.10.2007: Heute waren 90 Tage seit der Verlängerung meiner Jahres-Aufenthaltserlaubnis um, deshalb machte ich mich guten Gewissens auf zur vorgeschriebenen Meldung bei der Immigration.

Leider hatte ich einmal mehr Probleme:

Wie oben beschrieben hatte ich am 10. Juli meine Verlängerung um ein ahr bekommen. Im Pass eingeheftet war jedoch immer noch der Abschnitt von der letzten 90-Tage-Meldung mit einem nächsten Termin zum 18. Juli. Ich war der Meinung, dass mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die 90-Tage-Frist neu beginnt und der Termin zum 18. Juli damit hinfällig sei. Dem war jedoch nicht so, wie man mich heute belehrte. Ich hätte an diesem Tag meine Meldung machen müssen - ohne wenn und aber. Mein Nichterscheinen wurde dementsprechend als Overstay gewertet. Dafür hatte ich eine Buße von 2000 Baht zu bezahlen. Hätte man mich in der Zeit vom 18. Juli bis heute auf der Straße kontrolliert, wären sogar 5000 Baht zu berappen gewesen. Dadurch, dass ich heute aber freiwillig zur Immigration gegangen bin, kam ich mit dem niedrigeren Satz über die Runden. Normalerweise hätte ich den unschönen Schand-Stempel "OVERSTAY" in den Pass bekommen. Die Beamtin hatte ihn schon in der Hand, als ich ihren Chef anflehte, wenigstens darauf zu verzichten. Er gab nach und wies die Kollegin an, ausnahmsweise einmal auf den Stempel zu verzichten. So ist mir wenigstens dieses Brandmal erspart geblieben, so dass ich wenigstens nach außen hin sauber dastehe, wenn ich die nächste Verlängerung beantrage. Na ja, der Vorgang kommt bestimmt in meine Akte, aber so sticht mein Vergehen nicht jedem ins Auge, der meinen Pass kontrolliert.

 

 
 

Nachträge

   


Letzte Aktualisierung dieser Seite: 08.10.2007