Als ich im Dezember 2005 erfuhr, dass ich meinen
Arbeitsplatz verlieren würde, brauchte ich nicht sehr
lange zu überlegen. Irgendwann wollte ich ohnehin nach
Thailand ziehen, warum also nicht gleich?
Mit 53 Jahren war ich allerdings noch sehr weit von einer
eventuellen Rente entfernt. So hätte ich denn gerne auch
noch ein paar Jahre gearbeitet, auch um die Rente weiter aufzubauen
(was ihr nach einer 20jährigen Selbstständigkeit
sicher gut getan hätte). Auf einen neuen qualifizierten
Job zu hoffen war allerdings bei der Lage auf dem Arbeitsmarkt
wenig aussichtsreich.
Meine finanziellen Möglichkeiten erlaubten es eigentlich
nicht, an Auswanderung zu denken. Vor Jahresende 2005 stand
dann fest, dass ich meine Kündigung zum 31.06.2006 bei
sofortiger Freistellung ab 1. Januar und eine angemessene
Abfindung bekommen würde. Alles in Allem rechnete ich,
mit meiner finanziellen Ausstattung etwa zwei bis drei Jahre
Thailand finanzieren zu können. Lang genug für mein
Empfinden, um es zu versuchen. Wenn ich in Deutschland bliebe
und nach Arbeitslosengeld nur noch Hartz IV bis zur Rente
beziehen könnte, würde ich es niemals mehr schaffen.
Also dann jetzt, auch für den Fall, dass ich nach Ende
meines wenigen Geldes zurück muß (was ich nicht
hoffe). Für diesen Fall galt es jedoch, noch Vorkehrungen
zu treffen, dass mein Arbeitslosengeldanspruch nicht ganz
verfällt. Ich habe mich deshalb unter Wahrung aller Fristen
beim Arbeitsamt zum 01.07.2006 arbeitslos gemeldet mit dem
Ziel, den dann entstehenden Anspruch ruhen zu lassen. Dadurch
werde ich vier Jahre Zeit bekommen, in denen ich notfalls
zurückkommen kann, um dann ALG zu beziehen. Doch soweit
soll es eigentlich nicht kommen!
Weil ab 01. Januar 2006 von der Arbeit freigestellt
hatte ich dann Zeit, mich um alles Weitere zu kümmern.
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