Gegenstände,
die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind,
wie Kleidung, Wäsche, Schuhe Toilettenartikel usw., können zollfrei
eingeführt werden. Schmuck aus Gold muß schriftlich in einem
Formular deklariert werden, da sonst u.U. Komplikationen bei
der Ausreise entstehen. Ausser einer unnötigen Ausreiseverzögerung
kann es auch zur Konfiszierung der Gegenstände kommen.
Pro Person darf nach geltendem Recht
eine Foto-, Film- oder Videokamera eingeführt werden, ausserdem
5 Rollen Fotofilm oder drei Kassetten Video- oder Super-8-Film.
Erlaubt sind pro Person 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak,
sowie ein Liter Spirituosen und ein Liter Wein. Daneben eine
angemessene Menge Toilettenwasser und Parfüm.
Ausserdem darf je ein Exemplar der
folgenden Gegenstände zollfrei eingeführt werden: Fernglas,
tragbares Musikinstrument, Plattenspieler mit einer angemessenen
Zahl von Platten, Tonbandgerät, Reiseschreibmaschine, Kofferradio,
Kinderwagen, Zelt und andere Campingausrüstung und Sportgeräte.
Verboten
ist die Einfuhr von Drogen und Pornographie in jeglicher Form.
Verboten (solange
nicht durch das Finanzministerium lizensiert) ist ausserdem
die Einfuhr von Gold, wenn es sich nicht um persönliche Schmuckstücke
handelt.
Verboten ist die Einfuhr
von Waffen und Munition, Piranhas, einige Sorten von Früchten
und Pflanzen. Bitte im Einzelfall klären.
Lebende Tiere:
Für Hunde und Katzen sind ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
sowie Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
Lebende
Pflanzen: Gesundheitszeugnis eines Pflanzenschutzamtes
am Herkunftsort erforderlich. Verschiedene Pflanzen, Früchte
und Pflanzenprodukte dürfen nicht eingeführt werden. Nähere
Auskünfte erteilt das Department of Agriculture Bangkok.
Devisen (Bargeld, Traveller-Cheques)
können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Ab einem Gegenwert
von US$ 10.000 müssen sie jedoch bei der Einreise deklariert
werden. Bei der Ausreise dürfen der Devisen nur bis zur deklarierten
Höhe mitgenommen werden.
Thailandisches Geld darf bis zur Höhe von 2.000 Baht ein-
und 50.000 Baht ausgeführt werden. Bei der Ausreise in ein
Nachbarland Thailands dürfen 500.000 Baht ausgeführt werden.
Diese Vorschriften gelten auch für Thai.
Jeder Besucher kann problemlos bei einer kommerziellen Bank
in Thailand ein Konto eröffnen und über sein Guthaben beliebig
und ohne Einschränkungen verfügen, solange das Geld aus dem
Ausland auf dieses Konto gelangt ist (also nicht im Land verdient
wurde).
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