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Zollbestimmungen

 

         
    Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung, Wäsche, Schuhe Toilettenartikel usw., können zollfrei eingeführt werden. Schmuck aus Gold muß schriftlich in einem Formular deklariert werden, da sonst u.U. Komplikationen bei der Ausreise entstehen. Ausser einer unnötigen Ausreiseverzögerung kann es auch zur Konfiszierung der Gegenstände kommen.

Pro Person darf nach geltendem Recht eine Foto-, Film- oder Videokamera eingeführt werden, ausserdem 5 Rollen Fotofilm oder drei Kassetten Video- oder Super-8-Film.
Erlaubt sind pro Person 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak, sowie ein Liter Spirituosen und ein Liter Wein. Daneben eine angemessene Menge Toilettenwasser und Parfüm.

Ausserdem darf je ein Exemplar der folgenden Gegenstände zollfrei eingeführt werden: Fernglas, tragbares Musikinstrument, Plattenspieler mit einer angemessenen Zahl von Platten, Tonbandgerät, Reiseschreibmaschine, Kofferradio, Kinderwagen, Zelt und andere Campingausrüstung und Sportgeräte.

Verboten ist die Einfuhr von Drogen und Pornographie in jeglicher Form.

Verboten (solange nicht durch das Finanzministerium lizensiert) ist ausserdem die Einfuhr von Gold, wenn es sich nicht um persönliche Schmuckstücke handelt.

Verboten ist die Einfuhr von Waffen und Munition, Piranhas, einige Sorten von Früchten und Pflanzen. Bitte im Einzelfall klären.

Lebende Tiere: Für Hunde und Katzen sind ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sowie Tollwutimpfzeugnis erforderlich.

Lebende Pflanzen: Gesundheitszeugnis eines Pflanzenschutzamtes am Herkunftsort erforderlich. Verschiedene Pflanzen, Früchte und Pflanzenprodukte dürfen nicht eingeführt werden. Nähere Auskünfte erteilt das Department of Agriculture Bangkok.

Devisen (Bargeld, Traveller-Cheques) können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Ab einem Gegenwert von US$ 10.000 müssen sie jedoch bei der Einreise deklariert werden. Bei der Ausreise dürfen der Devisen nur bis zur deklarierten Höhe mitgenommen werden.
Thailandisches Geld darf bis zur Höhe von 2.000 Baht ein- und 50.000 Baht ausgeführt werden. Bei der Ausreise in ein Nachbarland Thailands dürfen 500.000 Baht ausgeführt werden. Diese Vorschriften gelten auch für Thai.
Jeder Besucher kann problemlos bei einer kommerziellen Bank in Thailand ein Konto eröffnen und über sein Guthaben beliebig und ohne Einschränkungen verfügen, solange das Geld aus dem Ausland auf dieses Konto gelangt ist (also nicht im Land verdient wurde).

 

 
 

Einfuhr

 

   
   

Ohne Sondergenehmigung ist die Ausfuhr sämtlicher Buddha-Figuren oder Teilen von Buddha-Figuren verboten. Ausgenommen sind lediglich kleine Figuren, die leicht von einer Person getragen werden können, allerdings nur eine pro Person. Ansonsten spielt es keine Rolle, ob es sich bei den Statuen um Kunst oder Kitsch handelt oder wie hoch der Handelswert ist. Für Thais gelten diese Figuren nicht nur als heilig sondern werden auch als individuell belebt angesehen.

Streng reguliert ist auch die Ausfuhr von Kunstgegenständn oder Antiquitäten, die als Teil des kulturellen Erbes Thailands eingestuft werden, auch wenn es sich dabei nicht um Buddha-Figuren handelt. In allen Zweifelsfällen muss vor dem Export eines Kunstgegenstandes oder einer Antiquität eine Lizent vom Department of Fine Arts beantragt werden.

Fine Arts Department, Thanon Na Phra That, Bangkok 10200; Telefon 2217811.


 
 

Ausfuhr

 

   
   

Da der Umfang der Zollfreiheit nicht genau bestimmt ist, empfiehlt sich eine vorherige Anfrage beim Director General of Customs in Bangkok bzw. bei der Botschaft von Thailand. Das unter "Reisegut" genannte persönliche Reisegut und gebrauchte Haushaltsgegenstände, die vom Eigentümer wegen eines Wohnsitzwechsels eingeführt werden, können in angemessenem Umfang zollfrei gelassen werden. Elektrische Haushaltsgeräte müssen in der Regel verzollt werden.

Das Umzugsgut darf nicht früher als einen Monat vor oder nicht später als 6 Monate nach der Ankunft des Eigentümers eingeführt werden. Bei außergewöhnlichen Umständen kann der Director General of Customs diese Fristen verlängern.

Bei der Einfuhr des Umzugsguts ist eine Abmeldebestätigung der zuständigen Behörde des bisherigen Wohnsitzes und eine Aufstellung der Gegenstände vorzulegen.

Kraftfahrzeuge gehören nicht zum Umzugsgut. Für sie gilt folgende Regelung: Kfz unter 2300 cm3 - Importerlaubnis erforderlich; Importzoll 400-450%; Kfz über 2300 cm3 - zur Zeit keine Importerlaubnis erforderlich; Importzoll 600-700%.

 

 
 

Umzugsgut

 

   
       
       


Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.08.2001