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Nationalparks und Schutzgebiete
Der Artenreichtum sowohl
der Tier- als auch der Pflanzenwelt Thailands gehört
zu den prächtigsten und exotischsten der ganzen Erde.
Von den weltweit ca. 250.000 bekannten Pflanzenarten wachsen
alleine in Thailand etwa 15.000, die u. a. in den Regenwäldern
Thailands den wichtigsten und vielseitigsten Ökosystemen
unseres Planeten zu finden sind. Doch sie sind in unserer
Zeit gefährdet wie nie zuvor.
König Bhumibol brachte
es auf den Punkt: Thailand kann sich einer begünstigten
Natur erfreuen. Aber sie muss geschützt werden, damit
aus einem Land der Gärten und des Reisanbaus nicht eine
Wüste wird.
Der König selbst mit
tatkräftiger Unterstützung durch die Königin
setzte sich dafür ein, dass großangelegte Maßnahmen
zum Schutz von Flora und Fauna eingeleitet und konsequent
fortgesetzt wurden. Seit im Jahre 1962 der erste thailändische
Nationalpark (Khao Yai) gegründet wurde, sind es heute
über 130. Ihre Gesamtfläche einschl. der Gewässer
beträgt 33.904 qkm. Dazu kommen die 100 Wildreservate
mit 22.702 qkm sowie 65 Waldparks. Damit stehen etwa 15 %
des ganzen Landes unter Naturschutz - das ist eine der höchsten
Raten der Welt.
Das National-Park-System Thailands
erhält die Naturschätze des Landes zugänglich
für alle Besucher, von den bergigen Kiefernwäldern
des Nordens bis zu den Regenwäldern und den spektakulären
Korallen- und Wasserwelten an beiden Küsten im Süden.
Die meisten der Parks sind über Straßen gut erreichbar,
bieten einfache Unterkünfte und kassieren vergleichsweise
geringe Eintrittsgelder. In den größeren wie Khao
Yai können Waldhüter als Führer für
ausgiebige Treks angeheuert werden. Der Tourismus wird gefördert
und erfüllt seinen Zweck: Die Konzentration der Menschenmassen
an bestimmten Punkten sorgt dafür, dass die Tier- und
Pflanzenwelt an anderen Orten verschont wird. So drängen
sich im Khao Yai etwa 95% der Besucher
auf rund 20 qkm, während die restlichen 2.000 qkm kaum
von Naturfreunden besucht werden. Die Wildreservate und Jagdschutzgebiete
sind jedoch in erster Linie zum Schutz der Tiere angelegt,
so dass Besucher Verpflegung und ggf. Zeltunterkünfte
selbst mitbringen müssen. Sie haben außerdem die
Regeln zu beachten, nach denen die Tiere nicht gestört
werden dürfen. Dazu gehört auch die Vorschrift,
nichts zu hinterlassen (Abfall), nichts mitzunehmen (Steine,
Pflanzen, Korallen) und alle Bewohner des besuchten Bereiches
zu respektieren, seien es Menschen oder Tiere.
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Ein Nationalpark ist ein Gebiet von mindestens
10 qkm Größe, in dem es natürliche Ressourcen
von ökologischer Bedeutung, außergewöhnlich
schöne Landschaften oder Flora und Fauna von besonderer
Einzigartigkeit zu sehen gibt. Aber auch Bereiche von historischer
oder kultureller Bedeutung können zum Nationalpark erklärt
werden.
Die Nationalparks [uttajan
häng tscha:t] werden zentral durch das Royal
Forestry Department in Bangkok verwaltet. Auch die
Mitarbeiter vor Ort unterstehen dieser Behörde und den
zentralen Regelungen zum Schutz der Nationalparks. Ziel ist
es, die natürlichen Ressourcen für eine möglichst
lange Zeit zu erhalten.
Die meist kleineren Waldparks [wana
uttajan] dagegen stehen unter lokaler Verwaltung. Sie
eignen sich eher zur Kurzzeit-Erholung und zum picknicken.
Auch in den Waldparks sind Wasserfälle, Klippen, Höhlen
und Strände zu finden.
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Verwaltung
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Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges stieg
mit der Bevölkerungszahl auch der Bedarf an natürlichen
Ressourcen stark an. In der Folge wurde viel Wald gerodet
und zu Ackerfläche gemacht. Als Nebeneffekt wurden dabei
viele Spezies nachteilig beeinflusst, einige fast zur Ausrottung
getrieben. Die Regierung erkannte dies als ernstes Problem
und begann damit, die natürlichen Ressourcen, wilde Tiere
und Wälder des Landes zu schützen.
Der erste Schritt in diesem Prozess war die
Etablierung von Mechanismen, durch die Arboreten, Wald und
Nationalparks verwaltet werden können. Dies geschah 1952
gleichzeitig mit der Erklärung des Phu Kradung zum Waldpark.
Unglücklicherweise stellten sich dem Vorhaben
einige Probleme in den Weg: Ein schmales Budget, mangelnde
Unterstützung und Verständnis für den Bedarf
an Naturschutz überhaupt sind nur einige davon.
1959, nach einer Reise von Feldmarschall Sarit
Tanarat im Norden des Landes, bei der er die Natur, insbesondere
die Wälder kennen und schätzen gelernt hatte, schlug
er der Regierung ein System von Nationalparks vor, das durch
das Landwirtschaftsministerium und das Ministerium des Inneren
erarbeitet werden sollte.
Im ursprünglichen Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums
waren 14 potentielle Areale für Nationalparks enthalten,
die vor das Kabinett gebracht und zusammen mit dem Rechtsberater
des Premierministers diskutiert wurde. Dieser empfahl, dass
das Innenministerium durch eine offizielle Bekanntmachung
diese Bereiche als die ersten 14 Nationalparks erklären
sollte. Daraus wurde nichts, weil der Landwirtschaftsminister
das Vorgehen für zu langwierig erachtete. Stattdessen
schlug er folgende Prozedur vor:
- Die gennanten 14 Areale sollten zunächst
akquiriert werden
- Das Innenministerium sollte zunächst
vier der Bereiche, Pa Thuakkhao Salop, Pa Khao Yai, Pa Thung
Salaeng Luang und Pa Doi Inthanon zu begrenzten Nationalparks
erklären
- Die anderen bereits akquirierten Bereiche
sollten als geschützte Wälder im Sinne des Wildlife
Conservation and Protection Act deklariert werden. Für
den Phu Kradung, der in den 14 vorgeschlagenen Bereichen
mit dabei war, konnte dies entfallen, weil er bereits geschützt
war.
Am 2. Oktober 1959 beschlossen die Minister
des Kabinetts, dass das Landwirtschaftsministerium zusammen
mit dem Innenministerium das Projekt einführen sollten.
Der National Park Act folgte 1961. Darin wurde der Schutz
der natürlichen Ressourcen festgeschrieben. Diesen Regeln
entsprechend sollen fortan Waldprodukte, verschiedene Baumarten
und Tiere geschützt werden. Die Parkareale selbst mit
ihren Aussichtsplattformen und Gebirgen, alles soll in seinem
natürlichen Zustand belassen und als natürliche
Erbschaft betrachtet werden, die einzig der Schulung und der
Entspannung dient. Das Gesetz führte außerdem ein
National Parks Committee ein, zu dessen Aufgaben es gehört,
den Premierminister über alle Umstände zu informieren,
die die Nationalparks betreffen.
Am 14. Januar 1989 erging von König Rama
IX ein Königliches Dekret zur Korrektur des National
Park Act von 1961. Darin wurden Forstarbeiten gänzlich
verboten, um den nationalen Wäldern eine Chance zur Erholung
von den Beeinträchtigungen zu geben. Es ermächtigte
außerdem die Forstbeamten, eventuell noch bestehende
Konzessionen zur Abholzung zu terminieren. Der wichtigste
Aspekt war jedoch, dass es ermöglichte, frühere
Waldreserven zu weiteren Nationalparks zu machen.
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Hintergrund
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Die derzeit 139 über ganz Thailand verteilten
Nationalparks, darunter 24 Marine-Nationalparks, stehen erklärterweise
zur Naturerziehung und Erholung nicht nur der einheimischen
Bevölkerung, sondern auch den zahlreichen Touristen zur
Verfügung. Man ist stolz auf diese Schätze der Natur
und zeigt sie gerne her. Daher sind sie hervorragende Stätten
für Freizeitaktivitäten wie Erholung, Besichtigung,
Naturstudium, Dschungelwanderung- oder Trekking, Tauchen,
Wildwasser-Rafting, Kajak- oder Fahrradfahren, Camping usw.
Die meisten der Nationalparks halten auch Unterkünfte
für Touristen bereit allerdings nicht sehr viele.
Vorab-Reservierungen sind daher notwendig. Oder man entscheidet
sich für's Zelten. Je nach Größe könne
Zelte in vielen nicht allen Nationalparks für
Preise zwischen 80 und 500 Baht gemietet werden. Die Gäste
können auch ihre eigenen Zelte mitbringen und auf den
ausgewiesenen Zeltplätzen aufschlagen. Dort gibt es auch
sanitäre und andere Gemeinschaftseinrichtungen. Mit ausdrücklicher
und vorheriger Erlaubnis der Parkbeamten ist es unter Umständen
auch möglich, jenseits der ausgewiesenen Campingplätze
zu zelten. Das wird jedoch nur gestattet, wenn man sich von
einem anerkannten Führer begleiten lässt. Praktischerweise
kann man diese Guides gleich vor Ort ebenfalls anheuern.
Als Schutzgebiete deklarierte Bereiche dürfen
allerdings nur nach vorheriger und schriftlicher Beantragung
beim Forestry Department
in Bangkok betreten werden.
Im Umfeld der Nationalparks sind meist etliche
Resorts oder Hotels angesiedelt. Diese gibt es reine Schlafstätten
als auch mit Annehmlichkeiten wie Restaurant, Swimming Pool,
Fitnessräumen und weiteren Wellnessangeboten. Wer hier
nächtigt und den Park nur zur Tageszeit aufsucht, findet
also alles zu seiner Bequemlichkeit vor.
Zum Betreten eines Parks sind Eintrittsgebühren
zu zahlen, deren Höhe das Forestry
Department festlegt. Die Erlaubnis, über Nacht
im Park zu bleiben, kostet extra. Die Gebühren tragen
zur Erhaltung des Parks bei. Für weitere Services wie
Tourguides, Jeep-Miete zur Tierbeobachtung oder Shuttle-Services
zwischen dem Parkbüro und entlegenen Plätzen innerhalb
des Parks gibt das Parkbüro gerne Auskunft.
Die meisten Nationalparks bieten Restaurants
oder Catering-Services als auch Souvenir-Shops und Lebensmittelläden.
Auch Seifen und Zahnbürsten sind zu haben, wenn man sich
kurzfristig zur Übernachtung entschließen sollte.
Einige der Parks verkaufen jedoch keine alkoholischen Getränke,
auch wenn der Alkoholkonsum im Parkbereich nicht untersagt
ist.
In manchen Parks wie z. B. dem Khao
Yai ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, z. B. Gitarren
oder elektronische Geräte mit Lautsprechern mitzubringen.
Mit diesem Verbot möchte man Geräusche vermeiden,
durch die sich die im Park lebenden Tiere oder andere Touristen
beeinträchtigt fühlen könnten.
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Besuche
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Mit dem Abschnitt 16 des National
Park Act von 1961 wurde festgelegt, was innerhalb eines
Nationalparks verboten ist:
- Land besitzen, Wald abholzen oder Brandroden
- Sammeln oder Mitnehmen oder auf andere Art Gefährden
von Pflanzen, Pflanzensäften und -ölen, Mineralien
oder andere natürliche Ressourcen
- Tiere zu fangen oder auf andere Art zu gefährden
- Gefährden, Verschmutzen oder auch nur Verschlechtern
der Qualität von Boden, Steinen, Kies und Sand
- Verändern von Wasserwegen; Flüsse, Bäche,
Moore oder Sümpfe zu überfluten oder auszutrocknen.
- Wasserläufe und -wege behindern oder aufstauen
- Sammeln oder Mitnehmen oder Gefährden von Orchideen,
Bienenstöcken, Gummilack, Holzkohle, Baumrinden
- Sammeln oder Mitnehmen oder Gefährden von Blumen,
Blättern, Zweigen und Früchten
- Fahrzeuge mitbringen oder entfernen; Wege befahren, die
dafür nicht vorgesehen sind, wenn keine Genehmigung
der zuständigen Behörde vorliegt
- Luftfahrzeuge starten oder landen, wenn keine Genehmigung
der zuständigen Behörde vorliegt
- Vieh mitbringen oder den Zugang ermöglichen
- Lasttiere oder andere Tiere einbringen, soweit es den
vom Generaldirektor vorgelegten und vom Ministerium bestätigten
Regeln widerspricht
- Betteln, wenn keine Genehmigung der zuständigen Behörde
vorliegt
- Plakate oder Beschriftungen jeder Art anbringen
- Waffen oder Fangvorrichtungen für Tiere einbringen,
solange keine Genehmigung der zuständigen Behörde
vorliegt. Darin benannte Vorschriften sind genauestens einzuhalten
- Schusswaffen abfeuern oder andere Explosivartikel wie
Feuerwerkskörper entzünden
- Lärm verursachen oder Menschen und Tiere auf andere
Art erschrecken oder aufscheuchen
- Abfall an Stellen hinterlassen, die dafür nicht vorgesehen
sind
- Entflammbare Gegenstände zurücklassen
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Gesetze
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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 28.11.2003
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