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Erfahrungsberichte

Hier haben meine Besucher das Wort. Wer aus seiner eigenen Erfahrung berichten möchte, kann mir seinen Bericht schicken. Ich hoffe, dass andere Leser davon profitieren.

 

 
 

 

   
   

Ich würde Ihnen gerne meine Erfahrungen zur Eheschließung mit einer thailändischen Frau mitteilen. Unsere Erfahrungen sind relativ aktuell (2002).

Vorabinformationen: Meine Frau war ledig und bisher noch nicht verheiratet und hat auch keine Kinder. Sie sprach kein Deutsch und nur sehr wenig Englisch.

Wir haben uns bei einem Deutschlandbesuch meiner Frau bei Ihrer Tante kennengelernt. Sie war mit einem Touristenvisum eingereist. Allerdings war sie auf ein eventuelle Heirat "vorbereitet", denn sie hatte bereit in Thailand das thailändische Ehefähigkeitszeugnis beantragt, das Sie später per Post zugeschickt bekam.

Nachdem wir uns kennengelernt hatten, haben wir zwei Monate später beschlossen, das Aufgebot zu bestellen. Zur Aufgebotsbestellung waren folgende Dokumente notwendig:

Von meiner Frau:

Thailändisches Ehefähigkeitszeugnis, Ehefähigkeitsbescheinigung des thailändischen Konsulats, Abschrift aus dem thailändischen Hausbauch, die Geburtsurkunde sowie eine Meldebescheinigung und natürlich Ihr Pass. Alle Dokumente in thailändischer Sprache mussten vorher von einem vereidigtem Dolmetscher übersetzt werden.

Für mich:

Abstammungsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, Meldebescheinigung, Personalausweis.

Zur Aufgebotsbestellung sind wir mit einem Dolmetscher gegangen (nicht vorgeschrieben). Die Vorgänge beim Aufgebot bestellen sind jedoch relativ kompliziert, deshalb würde ich einen Dolmetscher empfehlen.

Die beiden thailändischen Ehefähigkeitsbescheinigungen gelten in Deutschland nicht als Ehefähigkeitszeugnis, sondern dienen dazu beim Kammergericht (bzw. Oberlandesgericht) ein Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis zu erwirken.

Das Aufgebot war bestellt, nun musste der Aufenthalt geklärt werden. Unser erster Besuch bei der Ausländerbehörde war sehr unerfreulich, da uns eröffnet wurde, dass man nur mit einem Eheschließungsvisum heiraten könne. Es wurde auch, obwohl wir unverrichteter Dinge wieder von der Ausländerbehörde (AuslB) weggegangen sind, eine Datei angelegt. Außerdem wurde geprüft, ob Sie sich zum Zeitpunkt des Besuchs bei der AuslB noch legal in Deutschland aufhält. Falls dem nicht so gewesen wäre, hätten Sie den Pass einbehalten.

Da ich mich mit dem Umstand der Aus- und Wiedereinreise meiner Frau nicht abfinden wollte, recherchierte ich andere Möglichkeiten: eine Duldung. Diese kann(!) von der AuslB genehmigt werden, wenn ein konkreter Heiratstermin vorliegt. Das Standesamt vergibt aber normalerweise keine Termine, bevor nicht die Befreiung zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses vom Kammergericht vorliegt.

Nach Rücksprache mit dem Standesbeamten, hat er mir eine Bescheinigung mit einem konkreten Termin ausgestellt. Dieser muss detailliert Ort, Datum und Uhrzeit enthalten. Dies hat er aber sehr ungern gemacht, da diese Termine erst nach der Befreiung zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses vom Kammergericht vergeben werden. Um einen möglichst großen Puffer zu haben, haben wir unseren Heiratstermin auf sechs Monate nach der Aufgebotsbestellung gelegt. Den Termin kann man aber später ggf. noch vorverlegen, wenn man möchte und es freie Termine gibt.

Mit dieser Bescheinigung ist es uns gelungen eine Duldung bis zum Eheschließungstermin zu erlangen. Wohlgesonnene Sachbearbeiter bei der AuslB und beim Standesamt sind hierfür Voraussetzung!

Leider ist mein Bericht hier noch nicht zu Ende. Das Kammergericht verweigerte nämlich die Befreiung zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses mit der Begründung, dass wir eine Scheinehe eingehen würden. Die Annahme wurde damit begründet, dass die thailändische Ledigkeitsbescheinigung etwa zwei Tage vor der Einreise nach Deutschland ausgestellt wurde.

Ein Rechtsanwalt hat die Sache dann aber recht schnell geklärt, da wir Nachweise über den Besuch meiner Frau an eine Sprachschule beigelegt haben und Zeugen benannt haben, die bestätigen konnten, dass meine damalig ja noch Verlobte in mein soziales Umfeld integriert war.

Allgemeine Hinweise:

Wenn jemand (ein Ausländer) bei der Einreise mit einem Touristenvisum nach Deutschland, Papiere mit sich führt, die geeignet sind eine Ehe einzugehen (z. B. Leidigkeitsbescheinigung), kann diese Person direkt an der Grenze abgewiesen werden.

Die Ausländerbehörde kann alles und muss nichts. Die Sachbearbeiter haben eine großen Ermessensspielraum. Es hängt viel von der Einschätzung des Sachbearbeiters ab. Wenn der Sachbearbeiters Grund zu der Annahme hat, dass es sich um eine Scheinehe handelt, wird er in der Regel "alle Register ziehen", die einen legalen längeren Aufenthalt in Deutschland verbieten.

 

 
 

Eheschließung 2002

Von Herrn T.K.
(Name bekannt)

   
   

Zwar kommt meine Ehefrau nicht aus Thailand, aber die rechtlichen Differenzen zwischen Deutschland und ihrer Heimat sind die selben: kein hier anerkanntes Ehefähigkeitszeugnis, stereotypische Vorverurteilung als Wirtschaftsflüchtling und automatische Verdächtigung der Absicht einer "Scheinehe" (Beweislastumkehr) etc. etc.

Unser Fall unterscheidet sich zwar in den Voraussetzungen von dem des Herrn T.K., aber dennoch ist es nur einer Menge Geistesgegenwart und vieler glücklicher Umstände geschuldet, dass wir heute ein glückliches Paar sind, und gemeinsam in Deutschland leben können.

Wir lernten uns aus reinem Zufall mitten in B. kennen. Als wir uns zum ersten mal begegneten, wagte ich nicht hoffen zu dürfen, mit dieser Frau (V.) mein weiteres Leben zu teilen, aber es kommt eben immer anders, als man denkt.
Es dauerte nur 14 Tage, bis ich ihr einen Heiratsantrag machte, den sie auch tatsächlich annahm. Allerdings lernte ich in den dazwischenliegenden Tage eine Biographie kennen, die alles über den Haufen warf, was mir bis dahin - jenseits von Romanen und Filmen -begegnet war.

Vorteil hinsichtlich des Verfahrens zur Heirat, Aufenthaltsgenehmigung und Behördenkommunikation war, dass V. nahezu akzentfreies Hochdeutsch spricht, sich mit wesentlichen administrativen Problemlagen auskennt, und neben sozialer Kompetenz eine gute Portion diplomatischen Talents besitzt.
Nachteil: Sie lebte in einer Region an der Grenze von Europa und Asien, die nur mit einem recht großen zeitlichen und finanziellen Aufwand zu erreichen ist, ca. 1000 km von der Hauptstadt ihres Landes entfernt, wo sich die nächstgelegene Konsularabteilung der Deutschen Botschaft befindet.
Wir ahnten also, was uns ungefähr erwartet und die Flügel, die die Liebe verleiht, sind i.d.R. zumeist immaterieller Natur. Ich verfügte zum Glück aus beruflicher Praxis, Studium etc. über einige Erfahrungen im Umgang mit Institutionen im In- und Ausland sowie den Hürden, auf die man da manchmal stoßen kann, wenn man ahnungslos ist.

Unsere Geschichte begann anlässlich der Abschlussveranstaltung eines Seminars einer deutschen Stiftung, die sich u.a. für die Etablierung demokratischer Verhältnisse im früheren Ostblock engagiert. V. hatte von dort ein Projektstipendium bekommen, über dass sie hier Rechenschaft abzulegen hatte.
Im Rahmen des Seminars war ihr angeboten worden, als Assistentin eine vierwöchige Hospitation im headquarter der Stiftung zu absolvieren, wozu jedoch eine Verlängerung ihres Visums erforderlich war.
Die Stiftung hatte ihr dazu zwar eine Einladung ausgestellt, aber unterlassen, darin explizit auf die Anforderungen gemäß §§ 82-84 Ausländergesetz einzugehen.

Also schellten bei mir die Alarmglocken: Wenn es keine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung gibt, gibt es auch keine Chance, V. jemals wirklich kennen zu lernen. Es blieben nur vier Stunden am nächsten Tag (ein Freitag), um die Formalitäten zu regeln. Ansonsten hätte V. riskiert, innerhalb der nächsten 48h ausreisen zu müssen oder illegal hier zubleiben, aber dann nie wieder einreisen zu dürfen.

Ich bot also an, sie zur Ausländerbehörde zu begleiten und legte eine angemessene Kleiderordnung fest... In Verbindung mit einer gepflegten Aktentasche voller Papiere auf Kopfbögen hochwichtiger deutscher Behörden wurden wir gemeinsam bei der Ausländerbehörde vorstellig und ich bat (als "Deutscher" in Anzug und Krawatte in geschliffener Sprache und bezugnehmend auf die Bemühungen der Bundesrepublik um internationales Ansehen) darum, eine Verlängerung der AhG für V. zu ermöglichen. Das hat funktioniert.
Wir bekamen sehr freundliche Hinweise, welche Details noch zu klären wären sowie einen Aufschub des auf den Sonntag danach datierten Ausreisedatums um 24h - also war ein ganzer Montag gewonnen, der dann auch genügte, um noch fehlende Unterlagen (Krankenversicherungsnachweis, Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG) vorzulegen.

V. konnte den ganzen nächsten Monat bleiben, wir lernten uns kennen... etc. U.a. erfuhr ich, dass V. plante, nach Deutschland zu kommen, um hier zu studieren. Der Beschluss heiraten zu wollen und warf die große Frage auf, wie das (mit Nicht-EU-Ausländern) geht und wir machten uns daran, alles vorzubereiten:
Also zuerst Ringe mit einer möglichst persönlichen Gravur bestellen, und den Text auf der Quittung vermerken lassen.
Dann sofort einen Termin beim Standesamt zur Beratung und Vorbereitung der Beantragung einer Eheschließung vereinbaren!

Möglichst viele unabhängige Zeugen suchen, die belegen können, dass man mit dem/der Auserwählten tatsächlich eine Beziehung führt, die auf eine praktizierte/zu praktizierende Ehe hinweist. Z.B. empfiehlt sich eine Verlobungsparty. Fotos machen, die gemeinsame Erlebnisse belegen.
Einzelverbindungsnachweise über Telefonate sammeln, die man untereinander oder mit Familienangehörigen der jeweiligen Partnerin/ des jeweiligen Partners führt/ geführt hat. (Besonders wichtig zur Widerlegung des Verdachts auf die Anbahnung einer "Scheinehe".)
Am besten sollte man ein Tagebuch anlegen und alle wichtigen Ereignisse des Kennenlernens möglichst minutiös notieren. Die Begründung dafür wird weiter unten geliefert.

Darauf achten, dass bei Behördenterminen stets beide künftigen Ehepartner/Verlobten anwesend sind und die entsprechenden Erklärungen persönlich abgeben/unterschreiben. Der ausländische Ehepartner sollte nur im Zweifelsfall auf die Unterstützung eines Dolmetschers angewiesen sein, hat aber ein gutes Recht darauf. Der Einfluss des persönlichen Erscheinens auf die Meinungsbildung der/des Standesbeamten ist enorm.
Von der Verwendung einer Vollmacht des ausländischen Partners zur Beantragung der Eheschließung würde ich abraten, da dies nur den Verdacht einer geplanten "Scheinehe" untermauern würde. Über Aufenthaltsregelungen, Reisekosten, Zeitaufwand etc. denkt bei den Behörden niemand gern nach. Falls es nicht anders geht, würde ich eine persönliche Erklärung dessen beifügen, der die Vollmacht erteilt, und aus der hervorgeht, warum er/sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen muss.
Beim Standesamt wurden wir allerdings sehr zuvorkommend behandelt und ausführlich informiert, welche Unterlagen aus der Heimat meiner Verlobten benötigt werden. Es zeigte sich, dass dies wirklich in jedem Fall von der individuellen Situation abhängt und man deshalb nicht präzise eine allgemeingültige Zusammenstellung geben kann. Dies betrifft insbesondere die erforderlichen Dokumente aus Staaten, die kein hier anerkanntes Ehefähigkeitszeugnis kennen.

V. reise zunächst wieder in ihre Heimat, da sie dort erst noch ihre Ausbildung abschließen wollte, bevor sie endgültig hierher übersiedeln konnte.
Sie verschaffte sich die Dokumente und ließ sie von einem privaten Kurier hierher mitbringen, da wir schon gehört hatten, dass man Probleme bei der Visaerteilung bekommen kann, wenn man - bzw. insbesondere junge Frauen - solche Sachen bei sich hat. Die Post hätte vier Wochen gedauert... Wir haben der entsprechenden Deutschen Botschaft auch nichts davon gesagt, dass wir heiraten wollten.
Viel mehr reise sie dann einen Monat später hier ein, um Ihre Studienbewerbung einzureichen. Man sollte also immer auch möglichst offizielle Gründe nennen können. Gleichwohl hat natürlich jeder auch ganz legitime private Ziele.
Dabei gingen wir dann eben mal kurz gemeinsam beim Standesamt vorbei, um das Aufgebot zu bestellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort waren wiederum sehr sehr nett, was ich übrigens auch von Telefonaten mit anderen Standesämtern nur bestätigen kann.
Die Übersetzungen von V.'s Dokumenten hatte ich inzwischen hier vornehmen lassen, denn sie muss von einem vereidigten Dolmetscher gemacht werden, der auch in dem jeweiligen Bundesland zugelassen ist.

Hinweis:
Hier kommt einem übrigens das Melderecht unseres Landes entgegen: V. meldete sich pflichtgemäß hier an und nahm damit ihren Hauptwohnsitz in Deutschland. Künftige Aufenthalte in ihrer Heimat waren damit nur noch studienbedingt bzw. Besuchsreisen zu ihrer Familie.
Diese Möglichkeit kann man nutzen um ggf. eine angestrebte Einbürgerung nicht unnötig in die Zukunft zu verschieben. Da spielt zwar nicht jede Behörde mit, aber es kann auf keinen Fall schaden.

Nach der Anmeldung zum Aufgebot gehen die Unterlagen des Nicht-EU-Partners, der kein hier anerkanntes Ehefähigkeitszeugnis aus seiner Heimat bekommen hat, zu den jeweiligen Kammergerichten, die ggf. so gnädig sind, die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" zu erteilen...
Mich erreichte daraufhin das nachfolgend abgebildete Schreiben, dessen Lektüre mir zunächst für einige Zeit die Sprache verschlug, aber man sollte sich schon mal darauf einstellen, was einem blüht, wenn man sich in jemanden verliebt, der von den hiesigen Behörden schon vom Grundsatz her beargwöhnt wird:

Antrag von Frau Venera S. G_____ vom 08. November 2002 auf efreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gem. § 1309 Abs. 2 BGB;
hier eingegangen am _______ 2002 (bzw. Zahlungseingang am _______ eingegangen).

Sehr geehrter Herr N______,

in der vorbezeichneten Angelegenheit habe ich den o. g. Antrag auch dahingehend zu prüfen, ob der Antrag rechtsmissbräuchlich gestellt wurde. Der Präsident des Oberlandesgerichts kann die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses wegen Rechtsmissbrauch versagen, wenn mit der Eheschließung nur ehefremde Ziele (Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis) verfolgt werden (vgl. KG Beschluss vom 27. März 2001 - 1 VA 36/99-, in StAZ 2001, S. 298 ff)

Ich bitte Sie daher schriftlich mitzuteilen, wann (genaues Datum) und wo (genauen Ort) Sie Frau G______ erstmals persönlich begegnet sind und wann Sie beschlossen, sich zu ehelichen.

Des weiteren bitte ich anzugeben, ob sich Frau G______ mit einem Visum zur Eheschließung einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in R______ einreisen wird. Ggf. bitte ich um Angabe, wann (genaues Datum) die zwischenzeitliche Beantragung eines Visums zur Eheschließung durch Frau G______ bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland in R______ gestellt wurde.

Ich bitte ferner mitzuteilen, ob bzw. ggf. wann Sie die zur Beantragung des Eheschließungsvisums erforderliche Einladung für Frau G_______ ausgesprochen bzw. die notwendige Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde des Landeseinwohneramtes Berlin abgegeben haben. Für die Übersendung einer Fotokopie Ihrer Verpflichtungserklärung wäre ich dankbar.

Auch bitte ich Sie höflich, sich zum Altersunterschied von 17 Jahren zwischen Ihnen und Frau G______ zu äußern (LG Kiel, Beschluss vom 29.05.2001 - 3 T 166/01 -, OLG Schleswig, Beschluss vom 11.07.2001 - 2 W 118/01 - (in StAZ 2001, 362 ff), OLG Celle, Beschluss vom 17.07.1996 - 10 VA 1/96 - (in StAZ 12/1996, S. 366), AG Lübeck, Beschluss vom 19.06.1980 - 41 III 20-21/80 - (StAZ 1980, 339)).

Ihre schriftliche Stellungnahme bitte ich zum hiesigen Verwaltungsvorgang, unter Angabe des o. a. Geschäftszeichens, nachzureichen.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass die vollständige Beantwortung der gestellten Fragen für eine pflichtgemäße Prüfung des o. g. Antrages unerlässlich ist. Schließlich kann die vollständige Beantwortung der offenen Fragen auch dazu beitragen, den Verdacht des Rechtsmissbrauchs zu entkräften.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Für die geforderte Ausführlichkeit habe ich insgesamt 74 Blatt Papier aufgewendet. Davon waren 14 Seiten meine Antwort, in der ich alles schilderte, was gewünscht war. Meinen Zorn konnte ich dabei nach einiger Bedenkzeit in den Griff bekommen und frage nur höflich an, ob hier inzwischen wieder das Standes- bzw. Rassenrecht der Nazis wieder in Kraft getreten sei... Alles weitere waren Nachweise über die Telefongespräche, die ich mit V. während ihrer Heimataufenthalte geführt hatte, Meldebelege aus Hotel, die gemeinsame Reisen bestätigten, Fotos, die Freunde und Verwandte von uns aufgenommen hatten sowie diverse Zeugnisse über V., die sich hier in diversen Organisationen engagiert, der Kaufbeleg über die Verlobungs-/Eheringe mit Bestelldatum und Gravurtext etc.

Hinweis:
Ggf. jede Verleumdung strikt zurückweisen und sich eine entsprechenden Klage vorbehalten. Sicher kommt es vor, dass Ehen mit Ausländern gelegentlich nur vorgeschoben werden, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, aber wer da ein reines Gewissen hat, ist auf der sicheren Seite.

Ferner hatte ich mich bei der Ausländerbehörde erkundigt, wie das mit einem Eheschließungsvisum funktioniert und erfuhr, dass dies zu jeder Menge Zeit- und Kostenaufwand führen würde, da zunächst sämtliche Akten von verschiedenen Ausländerbehörden angefordert werden, mit denen der ausländische Partner jemals zu tun hatte, die dann zur deutschen Auslandsvertretung geschickt werden, wo mehrere Monate vergehen können, bis sie schließlich nach Dtl. zurückkommen...
In unserem Fall hätte dies zu mindestens neun Monaten Zeitverzug, zwei Semestern Verspätung zum möglichen Beginn des Studiums von V. hier und Gesamtkosten von mind. 3000,- € für Reisen, Hotels und Gebühren geführt.

Ein wohlwollender Sachbearbeiter der AuslB. gab mir jedoch den Hinweis, das ein solches Eheschließungsvisum nicht zwingend erforderlich ist.
Man kann genauso eine gewöhnliche Einladung für einen Privatbesuch ausstellen, die allerdings von einer besonderen Dienststelle des Landeseinwohneramtes beglaubigt werden muss (Kosten: 40.- €!).
Das habe ich mir erspart und bin zur Meldestelle gegangen und habe dort meine Unterschrift für 1/10tel dessen beglaubigen lassen. Allerdings wollte die Botschaft dies erst nicht akzeptieren. Ein sehr formell gehaltener Anruf meinerseits aus Dtl. beim Leiter der Konsularabteilung löste das Problem jedoch. Ich wies darauf hin, dass ich die Einladung ausgestellt hatte, um V. bei ihrer Studienbewerbung zu unterstützen, was ich auch per Fax einiger dbzgl. Dokumente nachweisen konnte, und schwupps bekam V. ein Visum.

Dass dann eine Art von Traumhochzeit folgte, kann man sich sicher denken. Und ich bin jeden Tag froh, eine so wunderbare Frau erleben zu können. (Sorry, ich bin nach wie vor verliebt, wie in der ersten Stunde!!!)

A.N.

 

 
 

Fall aus 2002

Von Herrn A. N.
(Name bekannt
).

Es geht vor allem um strategischen Umgang mit Standesamt, Kammergericht, Ausländerbehörde und der zuständigen Auslandvertretung Deutschlands.

 

   
   

Habe am 31.08.05 in Thailand meine Thaifreundin geheiratet und möchte Ihnen eine Aufstellung der dabei benötigten Dokumente übermitteln :
Im Gegensatz zur elendslangen Aufstellung der (in diesem Falle österr.) Botschaft mussten wir nur folgende Papiere vorlegen :
1.) Ich, Österreicher
* Statudory declaration ( Erklärung daß ledig/heiratsfähig ) - erhältlich an der Botschaft in Thailand
* Gültiger Reisepass
* Scheidungsurkunde ( musste diese nicht einmal übersetzen lassen )
2.) Frau, Thai
* gültige ID-card
* Aktueller Auszug aus dem Hausregister ( Original ) +Geburtenregister
* Bestätigung der Ehefähigkeit ( vom zuständigen Amphoe )
- Ehefähigkeitszeugnis übersetzen lassen, Ehefähigkeitszeugniss übersetzen, + Beglaubigung durch Botschaft, anschliessend alle unsere Dokumente beim thail. Aussenministerium( Konsularabt. ) beglaubigen.
Heirat im Bezirksamt Ban Rak ( BKK ) innerhalb 15 Min. erledigt.
Dann alle Dokumente incl.Führungszeugniss der Frau übersetzen, Stempel Aussenmin. + Botschaft, und schon wird die ganze Sache international rechtskräftig.

Gerold

 

 
 

Heirat in TH 2005

   


Letzte Aktualisierung dieser Seite: 18.01.2005